PRESSEBERICHTE
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"Die Bilder des Grauens" Mannheimer Morgen, 2014
"Amnesty International hatte schon 2003 vor Menschenrechtsverletzungen im irakischen Gefängnis Abu Ghraib gewarnt, ebenso die Nachrichtenagentur AP. Anfang 2004 informierte das US-Militär die Medien über eine Untersuchung gegen US-Soldaten. Das öffentliche Interesse blieb gering. Der Aufschrei kam erst am 28. April: Am Montag vor zehn Jahren veröffentlichte die CBS-Sendung '60 Minutes II' einen TV-Bericht, der erstmals Fotos der Misshandlungen zeigte." Jens Schmitz, Mannheimer Morgen, 26.04.2014
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"Folter in Abu Ghraib | Rumsfeld muß nicht aussagen" FAZ, 2004
"Militärrichter James Pohl wies bei einer Anhörung in der Kaserne der amerikanischen Kaserne Taylor Barracks in Mannheim am Dienstag die Forderungen des Verteidigers eines der vier angeklagten Soldaten zurück. 'Ich vermag keine Verbindung zwischen dieser Gruppe und den Verantwortlichen in Washington zu sehen', sagte der Richter. Die Verteidiger hätten die Behauptung nicht ausreichend untermauert." FAZ, 24.08.2004
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"Judge won´t move Abu Ghraib abuse trial! NBC News, 2004
"MANNHEIM, Germany — It is their first 'taste of civilization' in more than a year, and while Mannheim is still more than 4,000 miles from their base in Maryland, four of the soldiers awaiting trial for their part in the Abu Ghraib prison scandal are glad to be out of Iraq, even if for less than a week." NBC News, 23.08.2004
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"US-Militärärzte vertuschten Misshandlungen" Stern, 2004
"Das US-Militär will in der kommenden Woche in Mannheim mehrere beschuldigte Soldaten zum Folterskandal verhören. Die Anhörungen der vier Militärpolizisten am Montag und Dienstag sei allerdings eine noch einmalige juristische Begebenheit, betonte ein Sprecher des US-Militärs in der Taylor-Kaserne. Alle weiteren Phasen des Verfahrens sollten vorerst in Bagdad bleiben. Grund für die zweitägige Verlegung der Anhörungen nach Mannheim seien Sicherheits- und Kostenbedenken der Rechtsanwälte gewesen, hieß es weiter.
Dem Soldaten-Quartett werden unter anderem Misshandlungen, tätliche Angriffe, Nötigung und Verschwörung vorgeworfen. Die Anhörungen sind nach US-Strafprozessrecht Teil des Vorverfahrens. Es soll geklärt werden, ob die Beweise für die Eröffnung eines Prozesses vor einem Militärgericht ausreichen. In den Mannheimer Anhörungen können bereits Zeugen befragt und von Anklägern und Verteidigern Beweisanträge eingebracht werden." Reuters, DPA, Stern, 20.08.2004
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